RSR-Fachtagung 2010: Hilfsmittelmarkt - Die Zukunft hat begonnen
Das Präqualifizierungsverfahren trägt zum Bürokratieabbau bei. Führt ein Festzuschuss-System zu einem Preisdiktat am Krankenbett? Und der Privatmarkt kann 28 Prozent zum Gesamtumsatz eines Sanitätshauses beitragen. Diese drei Thesen wurden von den Referenten auf der Fachtagung des Reha-Service-Ring (RSR) am 18. Juni in Köln vertreten.
„Es kommt nichts oben drauf." Carla Grienberger, Leiterin des Referats Hilfsmittel beim GKV-Spitzenverband, wehrte den Vorwurf einer Tagungsteilnehmerin ab, dass das Präqualifizierungsverfahren den Bürokratieaufwand für die Leistungserbringer erhöhe. Im Gegenteil: Ihrer Meinung nach leistet es sogar einen Beitrag zum Bürokratieabbau. Dass in der Branche der Eindruck entstehe, sich wieder einmal mit mehr Papierkram auseinandersetzen zu müssen, liege allein an der Übergangsfrist, in der die alte Zulassung noch zur Versorgung berechtigte. Das Präqualifizierungsverfahren vermeide individuelle Eignungsprüfungen vor jedem Vertragsabschluss mit einer Krankenkasse.
In der Diskussion mit RSR-Geschäftsführer Gerhard Greiner versuchte Carla Grienberger weitere Sorgen der Teilnehmer auszuräumen. Schließlich war zum Zeitpunkt der Tagung der konkrete Ablauf der Präqualifizierung noch unklar. So endete am 30. Juni die Übergangsfrist. Grienberger gab allerdings Entwarnung. „Wenn Sie geltende Verträge haben, dann laufen die auch nach dem 1. Juli noch weiter." Bei Rahmenverträgen nach § 127 Abs. 1 und 2 SGB V gebe es daher keine Änderungen. Aber: Schwieriger sei die Situation von Unternehmen, die Filialen gründen oder umziehen wollten, merkte Greiner an. „Sie agieren derzeit im luftleeren Raum."
Warum für Apotheken laxere Regelungen bei der Abgabe von Bandagen oder Einlagen gelten, wollte eine Teilnehmerin wissen. Die inhaltlichen Anforderungen sind laut Grienberger für alle Leistungserbringer gleich, nur deren Nachweise unterschieden sich. Gerade die Beobachtung der Sanitätsfachhändlerin unterstreicht aus ihrer Sicht wiederum die Notwendigkeit des Präqualifizierungsverfahrens, denn: „Sie schildern ja den Ist-Zustand." Dieser soll sich verbessern. Wenn Kassen künftig von den Empfehlungen des Spitzenverbandes abwichen, müssten sie erklären, warum.
Die Knappschaft wird dies nicht machen, sagte Friedrich Stodt. Bei der Beurteilung der Strukturqualität werde man sich an den Empfehlungen des Spitzenverbandes orientieren. „Wir werden nichts draufsatteln, sondern nur versuchen, Löcher zu schließen." Das beziehe sich auf ungeregelte Bereiche wie z.B. Fortbildungen. Der Kassenmanager ist überzeugt: „Die Präqualifizierungs-Kriterien schaden Ihnen nicht, wenn Sie Qualität liefern wollen."
Ausführlich setzte sich Stodt mit möglichen Konsequenzen eines Festzuschuss-Systems auseinander. Er kann dessen Popularität in Teilen der Branche nicht nachvollziehen. Wie das Beispiel Sehhilfen zeige, könne die Einführung von Festzuschüssen der erste Schritt zum Ausschluss weiterer Hilfsmittel sein, „weil der Versicherte ohnehin einen nennenswerten Eingenanteil zahlt". Gleichzeitig stelle sich die Frage, inwieweit sie den Einstieg neuer Konkurrenten auf dem Markt förderten und die Filialisierung vorantrieben („Fielmanneffekt"). Für die Versicherten seien Festzuschüsse ebenfalls von Nachteil. Auf einem intransparenten Markt könnten alte, kranke und schwerbehinderte Menschen keinen Überblick gewinnen und Angebote vergleichen. Führt dies zum Preisdiktat am Krankenbett?
Stodt verteidigte das derzeitige GKV-System. Es sei besser als sein Ruf. Außerdem ist er ein Anhänger des Sachleistungsprinzips. „Ehrlicherweise glaube ich aber an Festzuschüsse."